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Die Rechtslage für Spielzeug sieht im Handel außerhalb der EU folgendermaßen aus:
Alle Modelle müssen grundsätzlich schon ab einem Warenwert von 22 Euro deklariert werden. Ab einem Warenwert von über 22 Euro fallen automatisch immer 4,7 % Zoll an. Hinzukommt dann noch 16% Einfuhrumsatzsteuer auf den Waren- und Zollwert (Modellautos fallen nicht in den zollbegünstigten Bereich der 7 % , siehe unten in der Begriffserkärung ).
Kleines Beispiel:
Alter Schuco Piccolo für 100 Euro in den USA gekauft. Versandkosten 20 Euro von USA -> Deutschland ( Wert der Transportkosten muss mit verzollt werden )
Zoll-Warenwert 120 Euro mit 4,7% Zoll( 5,70 €) = 125,70 Euro
Diese 125,70 Euro sind dann die Grundlage für die Errechnung der Einfuhrumsatzsteuer.
16 % Einfuhrumsatzsteuer auf 125,70 Euro = 20,10 Euro
Gesamtabgabe an den Zoll für das Modell 120,00 Zollwarenwert +20,10 Euro Einfuhrumsatzsteuer + 5,70 Euro Zoll = 25,80 Euro 25,80 Euro muß man an den Zoll bezahlen So kostet ein Spielzeug das für 100.- Euro gekauft wurde, letztendlich insgesamt 125.80 Euro Stellt der Zoll bei einer Überprüfung fest das z.B. Modelle die nachvollziehbar einen hohen Sammlerwert haben vorsätzlich als Geschenk oder mit einem niedrigen Warenwert deklariert wurden ist man bereits im strafrechtlichen Bereich und muss mit einer Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung rechnen. Der Zoll macht da keinen Unterscheid ob es sich dabei um Waren von 100 Euro oder 100.000 Euro handelt.
Auch wenn es oft verlockend ist und man ein paar Euros sparen kann muss sich jeder vor Augen halten welche Konsequenzen es haben könnte.
Unten könnt ihr die genaue Begriffserkärung der Einfuhrumsatzsteuer nachlesen.
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